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Teilnehmervertretung

  Unsere Aufgaben
Wir sind der sogenannte „Betriebsrat“ für alle Auszubildenden und Teilnehmer der ABA (Reha-Ausbildung, Förderberufsfachschule, BvB und BaE)
  • Uns könnt Ihr um Rat fragen bei Problemen mit Ausbildern, Lehrern und in der Gruppe
  • Bei uns könnt Ihr Verbesserungsvorschläge einbringen

Ich heiße Vanessa Zacarro-Illescas und bin im 3.ABJ zur Hauswirtschafts- helferin.



Ich heiße Burak Aydemir und bin im 3.ABJ zum Metallfeinbearbeiter.




Ich heiße Matthias Schuler und bin im 3.ABJ zum Fachlageristen.




Ich heiße Pawel Laszczuk und bin im 3.ABJ zum Verkäufer.




Ich heiße Muhammed Mizrak und bin im 3.ABJ als Verkäufer.




Wir haben ein Mitbestimmungsrecht bei

  • baulichen Veränderungen
  • bei der Gestaltung von Räumen wie z.B. der Cafeteria oder dem Speisesaal
Wir haben ein Mitberatungsrecht bei
  • Änderung der Arbeitszeit
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen und der Gesundheitsförderung
  • bei Regelung der Ordnung in der ABA
  • bei Erstellen und Durchführung von Förderplangesprächen

Wir haben ein Recht auf Anhörung bei persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Abmahnungen, wenn der Azubi oder der Teilnehmer es möchten.
Wenn der Azubi oder Teilnehmer es wünscht, können wir bei bestimmten Auflagen in die Förderplanung mit einbezogen werden.

Wir werden jeweils für zwei Jahre gewählt.


Die Teilnehmervertretung vertritt einerseits die Interessen der (einzelnen) Auszubildenden und Teilnehmer und andererseits trägt sie durch Verbesserungsvorschläge zur Qualitätsverbesserung bei.
Dieses ist praktizierte und konkrete "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX).

Die Geschichte unserer Teilnehmervertretung

Bis zum Jahre 2003 waren Auszubildende, die ihre Berufsausbildung in einer sonstigen Bildungseinrichtung absolvierten, gesetzlich von der Bildung einer Interessenvertretung ausgeschlossen.

Doch bereits 1994 wurde innerhalb der ABA nach einer Lösung gesucht und ein Konzept der Interessenvertretung erarbeitet. Es entstand die Auszubildendenmitverwaltung (AMV), die zunächst noch keine Anwendung in der Praxis fand.
Ende 1997 wurde die Konzeption überarbeitet und zu Beginn 1998 in einer auf die Rahmenbedingungen der Einrichtung abgestimmten Fassung praktisch umgesetzt.
Die Teilnehmer erhielten mit der AMV erstmals Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte.
Im März 1998 fand erstmals die Wahl der Gruppensprecher statt, die dann aus ihrer Mitte den Auszubildendensprecher und dessen Stellvertreter wählten. Ein demokratisches Instrument hielt Einzug. Auf dieser Grundlage der Satzung der AMV waren Azubis bis zum Ende 2004 erfolgreich im Amt.

2003 schuf der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage der Teilnehmervertretung (TVO). So konnten erstmals im Februar 2005 fünf gewählte Teilnehmervertreter ihr Amt antreten.
Durch die gute und kontinuierliche Arbeit der TV hat sich diese zu einer anerkannten und von allen Beteiligten geschätzten Institution entwickelt. Die TV wurde zu einem festen Bestandteil unserer gesamten Einrichtung.

Die Teilnehmervertretung vertritt in erster Linie die Interessen der Teilnehmer und trägt durch das Einbringen der Teilnehmerperspektiven generell zur Qualitätsverbesserung der gesamten Einrichtung bei.
Damit die gewählten Vertreter ihre Arbeit gut verrichten können werden sie zu Beginn ihrer Amtszeit intensiv geschult und erhalten durch die von den Teilnehmern gewählten Vertrauenspersonen eine ständige Unterstützung bei ihrer Arbeit.

 
 
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